Terms
Grundlagen / Geltung
Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Imtag AG (nachfolgend auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.
Bestellungen des Käufers sind seinerseits verbindlich. Sofern von der Verkäuferin keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
Lieferantenschutz bei Gebrauchtmaschinen
Unsere Angaben über Maschinenstandorte und Verkaufsinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern wir dem Besteller oder einem Interessenten ein Objekt zum Kauf nachweisen, verpflichtet er sich, Preis- und Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung selbst weder direkt noch indirekt oder durch Dritte, sondern ausschliesslich durch uns zu führen.Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen steht uns ein Schadenersatzanspruch zu.
Preise
Die Preise verstehen sich ab Standort, bzw. ab Fundament. Verpackung ist nicht inbegriffen. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Kosten für die Fracht, Versicherung, Mehrwertsteuer, Zölle und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferfristen
Die Lieferfristen sind absolut nicht verbindlich, doch sind wir bestrebt, diese möglichst einzuhalten. Ablieferungs- u. Transporthindernisse aller Art, Fälle höherer Gewalt etc., welche Verzögerungen in der Ablieferung verursachen, begründen einen entsprechend längere Lieferfrist und geben dem Besteller weder ein Recht zum Vertragsrücktritt noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Lieferfrist beginnt nach Versand der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller vertraglich vereinbarten Unterlagen bzw. Anzahlung seitens Bestellers.
Garantie bei Gebrauchtmaschinen
Gebrauchtmaschinen werden in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, und nur mit dem vorhandenen Zubehör verkauft. Der Besteller hat das Recht, den Liefergegenstand vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an.
Auf Gebrauchtmaschinen wird keine Garantie übernommen. Bei fehlerhaften Bauteilen leisten wir Ersatz im Rahmen der uns durch die Zulieferanten abgegebenen Garantien. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art können von der Verkäuferin nicht übernommen werden, da auch die Werke solche Forderungen ablehnen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und Mängel innert 8 Tagen zu rügen.
Zahlungen
Die Zahlungsbedingungen sind gemäss den schriftlichen Abmachungen und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, auch ohne Mahnung einen Verzugszins seit Fälligkeit der ausstehenden Zahlung zu erheben. Dieser ist 3% höher als der Diskontansatz der Schweizerischen Nationalbank am Tage der Fälligkeit. Kommt der Käufer seinen Zahlungspflichten auch innerhalb 20 Tagen seit der schriftlichen Mahnung nicht nach, so werden sämtliche ausstehende Forderungen der Verkäuferin gegen ihn aus diesem Vertrag fällig, und die Verkäuferin ist berechtigt, ohne weiteres den oder die Kaufgegenstände wieder zurückzunehmen. Der Käufer schuldet in diesem Falle der Verkäuferin eine Entschädigung von 30% der Verkaufssumme im 1. Jahr und von 15% für jedes weitere Jahr für Umtriebe und entstandenen Schaden.
Ebenfalls zusätzlich werden die Kosten für Montage und Demontage, Transport und eventuelle weitere Spesen dem Käufer in Rechnung gestellt. Eine Berechnung für nachweisbare Abnützung und Beschädigung bleibt vorbehalten.
Verweigert der Käufer die Annahme der rechtmässig angebotenen Erfüllung durch die Verkäuferin (Gläubigerverzug), so steht der Verkäuferin das Recht zu, entweder auf der Erfüllung weiterhin zu bestehen oder ohne weiteres vom Käufer 30% des Kaufpreises als Konventionalstrafe zu fordern unter beidseitigem Dahinfallen der übrigen vertraglichen Verpflichtungen. Besteht die Verkäuferin weiterhin auf Leistung und hat sie aufgrund des Gläubigerverzuges den Kaufgegenstand einzulagern, so ist sie berechtigt, vom Käufer für jeden Tag seit Anbieten der Lieferung eine Lagergebühr zu erheben. Ebenso kann sie jeden weiteren Schaden (z.B. Rücktransport usw.) dem Käufer gegenüber geltend machen.
Zahlungsziele gelten ab vereinbartem Lieferdatum. Wird die abgemachte Auslieferung oder Übergabe der bestellten Ware vom Käufer verzögert, ist die Verkäuferin berechtigt, diese am vereinbarten Liefertermin in Rechnung zu stellen.
Bestellungen auf Abruf gelten zur Lieferung innerhalb 8 Monaten seit Vertragsabschluss sofern nichts anderes vereinbart; danach befindet sich der Käufer im Gläubigerverzug.
Liegen beim Käufer Betreibungen vor oder befindet er sich im Gläubigerverzug, oder wo es andere Umstände rechtfertigen, kann die Verkäuferin vor der Lieferung Sicherstellung oder Barzahlung verlangen.
Eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ohne entsprechende schriftliche, zusätzliche Vereinbarung ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gemäss Vertrag.
Gefahrenübergang, Transport und Versicherung
Nutzen und Gefahr gehen am Standort ab Datum der Versand- oder Abholbereitschaft auf den Käufer über. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Abmachungen. Sendungen reisen stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware bei uns oder in Drittlagerhallen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Montage/Inbetriebsetzung
Bei Maschinen, bei denen Montage/Inbetriebnahme nötig oder erwünscht ist, wird diese unabhängig und separat vom Kaufvertrag ausgeführt, sofern diese nicht im Vertrag ausdrücklich als inbegriffen oder anderslautend erwähnt sind. Schulung ist im Preis nicht inbegriffen.
Eintausch
Werden bei einem Eintauschgeschäft Occasionsmaschinen an Zahlung genommen, so gelten die vereinbarten Preise für betriebsbereite, gereinigte Maschinen inkl. Normalzubehör und Handbücher, franko Empfangsstation der Verkäuferin geliefert. Allfällig erforderliche Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.
Kaufobjekt
Gewicht, Masse, Abbildungen sind ohne Verbindlichkeit. Schutzvorrichtungen, auch wenn behördlich vorgeschrieben, sind im Preis nicht inbegriffen. Anschluss und Montage von allfälligen Peripherie- Schnittstellen sowie die Inbetriebnahme von solchen sind im Kaufpreis nicht inbegriffen.
Eigentumsvorbehalt
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bis zur gänzlichen Bezahlung die Verkäuferin Eigentümer des Kaufobjektes ist. Die Verkäuferin kann den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers beim zuständigen Eigentumvorbehaltsregister eintragen lassen. Die Gegenstände dürfen bis zur gänzlichen Bezahlung weder verpfändet noch verkauft werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Gegenstände gegen Feuer, Elementarschäden und Maschinenbruch usw. zu versichern und vorschriftsgemäss zu unterhalten. Der Käufer ist verpflichtet im Falle eines Domizilwechsels die Verkäuferin unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Domizil der Verkäuferin, jedoch ist die Verkäuferin berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Vertragssprache ist deutsch. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Verkäuferin unterstehen in jedem Fall materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). |